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   KG, 02.06.2020 - Not 17/19   

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KG, 02.06.2020 - Not 17/19 (https://dejure.org/2020,16802)
KG, Entscheidung vom 02.06.2020 - Not 17/19 (https://dejure.org/2020,16802)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - Not 17/19 (https://dejure.org/2020,16802)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 3 L 195/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Anwaltsgesellschaft, die sich im

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Davon wird regelmäßig dann auszugehen sein, wenn sich - auch vom Kenntnisstand des Betroffenen aus - Sach- und Rechtsfragen auftun, die sich von ihm nicht ohne Weiteres beantworten lassen" (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 L 195/18 -, Rn. 8, juris).

    Dabei hat der Beruf des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts als solcher außer Betracht zu bleiben, nicht aber sein allgemeines Erfahrungswissen, seine Geschäftsgewandtheit und seine Sachkunde (Schoch/Schneider/Bier/Olbertz, 37. EL Juli 2019, VwGO § 162 Rn. 81; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 L 195/18 -, Rn. 6, juris).

    Da es auf die Zumutbarkeit für einen Bürger mit gleichem Bildungsniveau und Erfahrungsniveau ankommt, ist bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von im Vorverfahren angefallenen Kosten für einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt insoweit nicht auf den Standpunkt einer rechtsunkundigen Partei abzustellen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 L 195/18 -, Rn.6, juris).

  • VG Saarlouis, 01.02.2018 - 6 K 983/17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im einem Verfahren zur

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Der gestellte Klageantrag ist als zulässige Verpflichtungsklage auszulegen (§ 88 VwGO in Verbindung mit § 111b Abs. 1 BNotO) (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 1. Februar 2018 - 6 K 983/17 -, Rn. 35, juris).

    Mit der Verpflichtung des Beklagten, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären, erhält die Klägerin die von ihr geltend gemachten ersatzfähigen Kosten ersetzt, ohne dass es insoweit gesonderter Feststellung einer Verpflichtung des Beklagten bedarf (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 01. Februar 2018 - 6 K 983/17 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).

    Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren stellt sich demnach als Ergebnis einer Einzelfallprüfung dar, bei der neben den Schwierigkeiten der Sache auch die persönlichen Verhältnisse und damit der Bildungs- und Erfahrungsstand des Widerspruchsführers zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).

  • VG Berlin, 04.08.2015 - 12 K 227.15

    Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsrechtsgrundsätze sind in einschlägigen Prüfungsvorschriften regelmäßig nicht ausdrücklich normiert, ihre Kenntnis ist aber unabdingbar, um Prüfungsentscheidungen überprüfen zu können (VG Berlin, Urteil vom 04. August 2015 - 12 K 227.15 -, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 1 WB 51.11

    Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Darauf kommt es jedoch nicht an, weil für die Entscheidung ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war, auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51/11 -, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 3 A 2504/89

    Isoliertes Vorverfahren; Erschließungsbeitragsbescheid; Kostenerstattung

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Eines weiteren Widerspruchsverfahrens bedarf es nicht (OVG Münster, Urteil vom 26. April 1991 - 3 A 2504/89 -, NVwZ 1992, 585; VG Hamburg, Urteil vom 8.4. 2002 - 5 VG 4699/01, NJW 2002, 2730; Kopp/Ramsauer, 20. Aufl., § 80 VwGO Rn. 61; Schoch/Schneider/Bier/Dolde/Porsch, 37. EL Juli 2019, VwGO § 68 Rn. 26).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Auch ein zufällig spezialkundiger Bürger braucht sich den Risiken der Alleinentscheidung in einem solchen Fall nicht auszusetzen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10/80 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus KG, 02.06.2020 - Not 17/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).
  • VG Hamburg, 08.04.2002 - 5 VG 4699/01

    Kostentragungslast für ein Gutachten über die Eignung zum Führen eines

  • VG Wiesbaden, 15.09.2016 - 6 K 857/16

    Notwendigkeit eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2017 - 10 L 24.17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

  • VG Halle, 28.09.2023 - 6 A 289/21

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 2. Juni 2020 - Not 17/19 -, zit. nach juris Rdn. 18f. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, zit. nach juris Rdn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, zit. nach juris Rdn. 2; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, zit. nach juris Rdn. 6 sowie BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, zit. nach juris Rdn. 5).
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